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Hinweisgeberschutzgesetz

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Seit dem 2. Juli 2023 ist in Deutschland für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Ab dem 17. Dezember 2023 unterliegen auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden diesem Gesetz – also auch Lebenshilfewerk Neumünster GmbH und die Neue Arbeit K.E.R.N. GmbH. Ziel des Gesetzes ist es, Mitarbeitende besonders zu schützen, wenn diese strafbare Handlungen oder Unterlassungen, die auf ihrer Dienststelle begangen wurden, melden. Das heißt, ihnen dürfen keine Nachteile aus ihrer gerechtfertigten Meldung entstehen.

Um von schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, haben wir die Stelle einer ehrenamtlichen Vertrauensperson eingerichtet. Sie ist mit Pastor i. R. Rüdiger Gilde besetzt, der unabhängig und nicht weisungsgebunden arbeitet. An ihn können sich Hinweisgebende vertrauensvoll wenden, er übt sein Amt unter strenger Verschwiegenheit aus. Mitarbeitende, aber auch Außenstehende haben so die Möglichkeit, vertrauliche Hinweise auf Verstöße gegen rechtliche Vorschriften und interne Regeln zu geben.

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Hierzu gehören unter anderem

  • Betrug

  • Diebstahl

  • Bestechung und Korruption

  • Geldwäsche und Terrorfinanzierung

  • Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen

  • Belästigung

  • Diskriminierung

  • Menschenrechtsverletzungen

  • Umweltbeschädigung

  • Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

     

KONTAKTAUFNAHME PER TELEFON ODER SCHRIFTLICH

Hinweisgebende können sich an Herrn Gilde telefonisch oder schriftlich wenden. Ist er verhindert, vertritt ihn Marian Mrozek, der in Lebenshilfewerk Neumünster Gmbh und Neuer Arbeit K.E.R.N. GmbH neben seiner Tätigkeit im Controlling auch Datenschutzbeauftragter ist. Herr Gilde hat in der Hauptverwaltung ein eigenes Briefpostfach, zu dem nur er und sein Vertreter Marian Mrozek Zugang haben. Herrn Gildes E-Mail-Postfach ist vom internen Mailsystem abgekoppelt und damit eigenständig.

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ANONYME HINWEISE

Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall ist es notwendig, möglichst viele Details und – sofern vorhanden – auch Unterlagen, die einen Verdacht stützen, beizufügen.

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UNSER VORGEHEN

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Erste Rückmeldung

Die Vertrauensperson gibt der hinweisgebenden Person nach spätestens sieben Tagen Rückmeldung, dass ihr Hinweis eingegangen ist. Sie geht grundsätzlich allen Hinweisen nach, überprüft sie und leitet sie an die betreffenden Stellen weiter.

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Vertraulichkeit und Schutz der Identität

Wir behandeln Hinweise immer vertraulich und schützen die Identität von hinweisgebenden Personen. Deren Identität wird nur dann preisgegeben, wenn diese Person dem ausdrücklich zustimmt. Wir schützen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben. Dies gilt auch dann, wenn eine Untersuchung die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt.

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Weitergabe von Informationen

Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um mit allen erhaltenen Informationen sorgfältig umzugehen und die Interessen aller beteiligten Personen zu wahren. In bestimmten Fällen können Inhalte einer Meldung zu Untersuchungszwecken an die für die Bearbeitung von Compliance-Hinweisen zuständigen Stellen weitergegeben werden.

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Beteiligter Personenkreis

Soweit eine Offenlegung erforderlich ist, beispielsweise zur Wahrung der Verteidigungsrechte der Betroffenen oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, wird der zu informierende Personenkreis so eng wie möglich gehalten. Rechtlichen Verpflichtungen können etwa Behördenanfragen oder datenschutzrechtliche Informationspflichten sein.

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Wahrung des Datenschutzes

Alle bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

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Rückmeldung nach drei Monaten

Hinweisgebende erhalten spätestens nach drei Monaten und sieben Tagen eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Maßnahmen, wenn diese Rückmeldung im Einklang mit den noch laufenden Ermittlungen steht.

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Externe Meldestellen

Hinweisgebende haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Fall bei einer internen Meldung zügiger und direkt bearbeitet werden kann.
Mehr Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung erhalten Hinweisgebende beim Bundesamt für Justiz unter BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).

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KONTAKT INTERNE MELDESTELLE

 

Vertrauensperson


Interne Meldestelle
Pastor i. R. Rüdiger Gilde
Lebenshilfewerk Neumünster
Rügenstr. 5
24539 Neumünster

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Mobil 0177 / 1448799
E-Mail meldestelle.hinweis@meldestelle-lhw.de

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Vertreter
Marian Mrozek
Controlling und Datenschutz
Lebenshilfewerk Neumünster
Rügenstr. 5
24539 Neumünster

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Tel. 04321 / 8703-16
E-Mail m.mrozek@lebenshilfe-werk-nms.de

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